Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Durch die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2017 auf € 8,84 müssen evtl. Anstellungsverträge – besonders für Aushilfen – angepasst werden. Endlich liegen die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vor und außerdem verlängern sich die Abgabefristen für Steuererklärungen – allerdings erst ab 2019.