Landwirtschaft

Selbständig in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe weisen steuerlich einige Besonderheiten auf. Unter bestimmten Bedingungen können die Einkommensteuer und auch die Umsatzsteuer pauschal ermittelt werden. Um den besonderen Anforderungen der Landwirtschaft gerecht zu werden, habe ich vor der Steuerberaterkammer Niedersachsen im Jahr 2011 die hoheitliche Prüfung zu Landwirtschaftlichen Buchstelle abgelegt. Dieser Zusatztitel für Steuerberater wird vom Niedersächsischen Finanzministerium verliehen und ist uns Auszeichnung und Ansporn für die kompetente und umfassende Beratung unserer landwirtschaftlichen Mandanten.