Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Privatnutzung eines Dienstwagens für alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln ist. Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt, dass der geldwerte Vorteil nur nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln ist. Sorgt ein Gesellschafter eine GmbH dafür, das an eine ihm nahestehende Person  überhöhte Entgelte gezahlte werden, liegt zwischen der GmbH und dem Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, so der BFH. Zwischen dem Gesellschafter und der nahestehenden Person demgegenüber kann es sich steuerlich um ein Schenkung handeln.

 

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