Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Überschaubare Erleichterungen gewährt uns die scheidende Bundesregierung durch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend ab 1. Januar 2017 auf € 250,00 (bisher € 150,00) und der Obergrenze für GWG ab 1. Januar 2018 auf netto € 800,00 (bisher € 410,00). Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer beträgt € 1.250,00, auch wenn das Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten genutzt wird, so der Bundesfinanzhof. Entsprechendes gilt auch, wenn der Steuerpflichtige über mehrere Arbeitszimmer in unterschiedlichen Wohnungen verfügt.
Werden Steuererklärungen nicht oder nur unvollständig abgegeben, hat das Finanzamt das Recht, die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 der Abgabenordnung zu schätzen. Dabei muss es sich allerdings an gewisse Regeln halten.
Zwanzig Jahre hat sich das Finanzamt die Verluste eines selbständigen Erfinders angesehen und diese vorläufig veranlagt. Aufgrund der dauerhaften Verluste hält das Finanzgericht Nürnberg nun einen Totalgewinn nicht mehr für erzielbar. Außerdem fehle es an nachhaltigen Vermarktungsmöglichkeiten für die speziellen Hochtechnologieerfindungen. Nun werden die Verluste rückwirkend aberkannt. Eine finanzielle Katastrophe für den Steuerbürger. Zugunsten aller Arbeitnehmer in der Lebensmittelproduktion (und in anderen Hygienebereichen) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeiten für das An- und Ausziehen spezieller Arbeitskleidung und der Weg von dort bis zum Arbeitsplatz bereits als Arbeitszeit gelten und zu vergüten sind.
Zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es aktuelle Urteile, die bei den Finanzämtern wenig Freude auslösen. Die Gerichte haben den Werbungskostenhöchstbetrag verdoppelt, bei Bereitschaftsdienst ein Arbeitszimmer als notwendig angesehen und festgestellt, dass nicht jeder betriebliche Arbeitsplatz eines Unternehmers ausreichend gegen unbefugte Blicke abgeschirmt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen dient der Information und dem Schutz des Arbeitnehmers. Diesen Schutz kann ein schriftlicher Vertrag nicht entfalten, wenn er dem Arbeitnehmer erst Tage nach Beginn seiner Tätigkeit ausgehändigt wird. Außerdem können unter bestimmten Bedingungen Preisvorteile, die ein Arbeitnehmer von Dritten erhält (beispielsweise von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers), zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.
Zum häuslichen Arbeitszimmer, dessen Kosten steuerlich von vielen Arbeitnehmern und auch von Unternehmern geltend gemacht werden können, gibt es einige interessente neue Urteile der Finanzgerichte. Dieser Beitrag erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten lieber ausgelassen werden sollten.
Eigentlich erkennt die Finanzverwaltung dauernde Verluste eines Unternehmens nicht an, sondern erklärt das Unternehmen zum Hobby, zur sogenannten steuerlich unerheblichen „Liebhaberei“. Bei dauernden Verlusten aus einer Photovoltaik-Anlage kann dies anders sein, hat jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt. Nach dem Gerichtshof der Europäischen Union hat nun auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass fast alle Zahlungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beim Mindestlohn zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Schichtzulagen und Leistungsprämien.
Für mehr als eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland gibt es ein positives Signal des Niedersächsischen Finanzgerichts. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können ab sofort wieder mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern steuerlich geltend gemacht werden.
Leben Ehepartner räumlich getrennt, war nach Auffassung der Finanzverwaltung bisher steuerlich nur die Einzelveranlagung möglich. Nun hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass unter bestimmten Bedingungen trotz langjähriger Trennung ein Zusammenveranlagung weiterhin zulässig ist.
Darlehen unter Angehörigen werden von der Finanzverwaltung generell kritisch betrachtet. Das Finanzgericht Münster hat nun bei einem unverzinslichen Angehörigendarlehen eine Abzinsungspflicht im Jahresabschluss des Darlehensempfängers verneint. Zum häuslichen Arbeitszimmer ergehen Urteile des Bundesfinanzhofs im Wochentakt: Wird ein Arbeitszimmer von zwei Steuerpflichtigen gemeinsam genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von € 1.250,00 in Anspruch nehmen.