Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Bisher konnten die Kosten einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Nun meint der Bundesfinanzhof, eine neue Küche sei über 10 Jahre abzuschreiben.
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bringt ein Urteil des Amtsgerichts München: Laufende Mietzahlungen darf der Mieter nicht mit der hinterlegten Mietkaution verrechnen. Dies widerspricht dem Sicherungszweck der Mietkaution.