Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Vor Hinzuschätzungen des Finanzamts bei Bareinnahmen schützen jetzt nur noch eine revisionssichere Registrierkasse oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse. Ein Schreibtisch nebst PC und Telefon machen ohne ein entsprechendes Umfeld keinen betrieblichen Arbeitsplatz aus, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Ein häusliches Arbeitszimmer ist deshalb anzuerkennen. Außerdem: Die Kosten der häuslichen Pflege auch durch nicht besonders ausgebildetes Personal wirken als außergewöhnliche Belastungen und als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd.