Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Nach langem Ringen hat nun auch der Bundesrat am 14. Oktober 2016 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugestimmt. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts tritt das Gesetz nun überwiegend rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft. Nicht immer enthält eine Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Bisher hat die Finanzverwaltung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung abgelehnt und regelmäßig Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr gefordert. Dieser Vorgehensweise hat der Europäische Gerichtshof jetzt eine Absage erteilt.