Turnierpokerspieler sind gewerbliche Unternehmer, meint der Bundesfinanzhof, da antrainierte Fähigkeiten gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegen.
Eine positive Nachricht ist, dass der Antrag auf Abführung der Umsatzsteuer erst bei Geldeingang (Antrag auf Ist-Besteuerung) für ein Kalenderjahr rechtswirksam noch nachträglich mit Einreichung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gestellt werden kann.

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