Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
In Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit ist es begrüßenswert, dass es für die Befreiung von der Umsatzsteuer nunmehr auch ausreichend ist, dass eine Pflegekraft mit der Pflegekasse aufgrund ihrer Kenntnisse einen Vertrag über Pflegeleistungen abschließen kann.
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